Widerrufsrecht
Seit Juni 2014 unterliegen Maklerverträge, die z. B. per E-Mail, Telefon oder Brief geschlossen wurden, dem 14-tägigen Widerrufsrecht und bedürfen einer Widerrufsbelehrung.
Sie als Kunde sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform zu informieren.
Versäumt Ihr Makler dies, erlischt das Widerrufsrecht nicht 14 Tage nach Vertragsschluss, sondern erst nach 12 Monaten und 14 Tagen.
! Erforderlich: Erhalt der Belehrung absichern & Kopie speichern
Sie erhalten deshalb eine Belehrung per E-Mail, die Sie bitte unterschrieben an uns zurücksenden. So können wir belegen, dass Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben. Denn laut Gesetz sind wir in der Beweispflicht.
! Wichtig: Ausdrückliche Zustimmung und Verzicht auf Widerspruchsrecht
Wenn wir vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig werden sollen, dürfen wir dies nur, wenn:
- Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben
und - wenn Sie uns bestätigen, dass Sie Kenntnis davon haben, dass Ihr Widerrufsrecht
bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt.
Erst nach Erhalt einer positiven, schriftlichen Antwort übermitteln wir Ihnen die Adressdaten der Immobilie oder vereinbaren einen Besichtigungstermin.
Liegt diese Beauftragung nicht schriftlich vor, bitten wir um Ihr Verständnis, dass Sie weitere Informationen erst 14 Tage nach dem Erstkontakt erhalten.
Wir bestätigen Ihnen, dass eine Provision erst im Falle des Abschluss eines notariellen Kaufvertrags anfällt. Die vorzeitige Beauftragung und Verzicht auf das Widerspruchsrecht lösen keinen Provisionsanspruch aus.